Das Bundesland Nordrhein-Westfalen fördert die Weiterbildung von Arbeitnehmenden mit dem Recht auf Bildungsurlaub.
Das bedeutet: bis zu fünf Tage Weiterbildung im Jahr oder zehn Tage innerhalb von zwei Jahren bei Gehaltsfortzahlung.
Außer in Sachsen und Bayern gibt es in den anderen Bundesländern ähnliche Angebote.
Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Interessierte hier: www.iwwb.de oder hier: www.bildungsurlaub.de.
Unsere Kolleg:innen vom DGB Bildungswerk NRW haben eine nützliche Handreichung für Arbeitnehmer:innen zur Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW erstellt.
Link zum DGB Bildungswerk NRW
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